Die App auf Rezept – welche Geschäftsmodelle ermöglicht das neue Gesetz jetzt in der digitalen Gesundheitswirtschaft

Goldgräberstimmung im Gesundheitsmarkt? Seit Gesundheitsminister Jens Spahn das Gesetz für die sog. „App auf Rezept“ auf den Weg gebracht hat, haben sich viele Startups und Unternehmen nun daran gemacht, nach dem Gold im lukrativen Gesundheitsmarkt zu schürfen.

Welche Chancen entstehen aber nun genau im Markt der digitalen Gesundheitswirtschaft?

Und welche regulatorischen Hürden müssen Unternehmen überwinden, um in den Genuss der Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen zu kommen? Denn genau darum geht es. Zwar kann über die Appstore jede App an Konsumenten verkauft werden; aber die Erstattung der App durch die gesetzlichen Krankenkassen verspricht das größere Geschäft. 

Neben einem guten Produkt bedarf es hier auch einer genauen Analyse der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Daher haben wir uns heute mit Julian Braun einen auf Medizinrecht spezialisierten Juristen als Gesprächspartner eingeladen. Julian ist u.a. tätig beim Startup Verband der Digitalen Gesundheitswirtschaft und dem Inkubator Hartbeat Labs, der sich auf den digitalen Gesundheitsmarkt spezialisiert hat. 

Julian erläutert im Gespräch, welche Typen von digitalen Produkten nun durch das Digitale Versorgungsgesetz in den Bereich der erstattungsfähigen Leistungen kommen können und wie Startups in der Planung vorgehen sollten. 

Dabei geht es z.B. um eine Abgrenzung von nicht erstattungsfähigen App im Bereich Wellness oder Prävention zu erstattbaren therapeutischen Anwendungen. Beispiele sind z.B. App, die mit Hilfe von Sensoren eine Diagnose ermöglichen (z.B. Blutzuckertagebuch) oder durch eine Abfrage von Symptomen Diagnosehinweise geben können. 

Weiterführende Links: 
Antragsverfahren und Beratung durch das zuständige BfArm: 
https://diga.bfarm.de/antrag/de

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